Kostenloser Rechner
Trinkgeldrechner
Gib den Rechnungsbetrag ein, wähle ein Trinkgeld‑Prozent und die Anzahl Personen für eine gleichmäßige Teilung. Wir zeigen Trinkgeldbetrag, Gesamtsumme, Trinkgeld pro Person und Gesamt pro Person—wie in einer klaren Excel‑/Sheets‑Zeile. Nur gleiche Anteile—kein Positions‑Split, kein Lohnprogramm und keine Rechtsberatung zu Trinkgeldregeln.
Wann dieser Rechner
Schnelle Gastronomie‑Checks vor Bar‑ oder Kartenzahlung—wie ein Kontrollblock in Excel oder Sheets.
- Trinkgeld und Summe aus dem gedruckten Bon ermitteln, wenn alle gleich zahlen.
- Mehrere Prozent‑Vorgaben vergleichen, ohne Kopfrechnen im Lärm.
- Das Muster in eine Tabellenzeile übernehmen, damit Excel/Sheets dieselbe Definition nutzen.
- Zum Prozentrechner wechseln, wenn du allgemeine Prozent‑ oder Änderungsaufgaben jenseits von Trinkgeld brauchst.
Ein klarer Weg: Prozent vom Betrag, den du einträgst, dann gleiche Anteile für alle.
Trinkgeld und Summe
Trinkgeld = Rechnung × (Prozent ÷ 100), auf zwei Nachkommastellen gerundet. Gesamtsumme = Rechnung + gerundetes Trinkgeld.
Pro Person (gleich)
Trinkgeld pro Person = gerundetes Trinkgeld ÷ Personen. Gesamt pro Person = Gesamtsumme ÷ Personen. Kein ungleicher Split, keine Steuer‑Basiswahl in v1—trage den Betrag ein, auf den das Prozent wirken soll.
Was wir nicht modellieren
MwSt.‑Zeilen, automatisches Trinkgeld, Währungskurse und positionierte Rechnungen brauchen eigene Annahmen. Für Reise‑ und Wechselkurs‑Kontext: Währungsrechner; für p % von x: Prozentrechner.
Wenn der Betrieb Bedienungsgeld ausweist, Rechnung und Politik vorher klären—wir sehen nur deine Eingaben. Für allgemeine Prozentaufgaben: Prozentrechner. Für Referenzkurse zwischen Währungen: Währungsrechner.
Google Sheets & Excel
A2 = Rechnung, B2 = Trinkgeld‑Prozent als Zahl (18 = 18 %), C2 = Personen. Formeln unten anpassen.
=A2*(B2/100)Mit =RUNDEN(A2*(B2/100);2) vor dem Teilen strikte Cent‑Parität.
=A2+RUNDEN(A2*(B2/100);2)Entspricht dieser Seite, wenn das Trinkgeld zuerst auf zwei Stellen gerundet wird.
=RUNDEN(A2*(B2/100);2)/C2C2 muss ≥ 1 sein; nutzt das gerundete Trinkgeld.
=(A2+RUNDEN(A2*(B2/100);2))/C2Reihenfolge wie hier: Trinkgeld runden, dann durch Personen teilen.
Frequently asked questions
Wie wird das Trinkgeld berechnet?
Trinkgeld = Rechnung × (Prozent ÷ 100). Diese Zeile wird auf zwei Dezimalstellen gerundet, zur Rechnung addiert (Gesamtsumme), dann durch die Personenzahl geteilt.
Wie teilt ihr die Rechnung gleichmäßig?
Wir teilen sowohl das gerundete Trinkgeld als auch die Gesamtsumme durch dieselbe ganze Personenzahl. Für gewichtete Anteile brauchst du eine eigene Tabelle.
Trinkgeld auf Netto vor MwSt. oder auf Brutto inkl. MwSt.?
Das Prozent gilt genau für den Betrag im Feld Rechnungsbetrag. Wenn der Bon Netto, Steuer und Gesamt zeigt, wähle du, welchen Betrag du hier einträgst. Wir lesen keine Belege und interpretieren kein Steuerrecht.
Kann ich ungleich zwischen Personen aufteilen?
Hier nicht—nur gleiche Anteile. Für unterschiedliche Anteile eine kleine Tabelle in Excel oder Sheets mit Zeilen pro Person bauen.
Wann den Prozentrechner stattdessen nutzen?
Der Prozentrechner deckt Prozentwert, Anteil, Grundwert rückwärts und Änderung um p % ab—über das einfache Rechnung × Prozent für Trinkgeld hinaus.
Was, wenn schon Bedienungsgeld auf dem Bon steht?
Bon lesen: ist Service oder Trinkgeld schon enthalten, willst du oft nicht noch einmal den vollen Prozentsatz drauflegen. Das Tool rechnet nur deine Zahlen—Entscheidung bleibt bei dir.
Warum kann das Kartenterminal um einen Cent abweichen?
Wir runden das Trinkgeld zuerst auf Cent und teilen dann. Manche Geräte runden pro Person anders oder halten mehr Stellen—immer mit Bon oder Kasse abgleichen.
Wie baue ich das in Excel oder Google Sheets nach?
Siehe Karten: =A2*(B2/100) für Trinkgeld, wenn B2 die 18 für 18 % speichert, dann addieren und durch C2 teilen. RUNDEN(...;2) in der deutschen Excel‑Syntax für Cent‑Parität.
Ist das Steuer‑, Arbeitsrecht oder Trinkgeld‑Rechtsberatung?
Nein—nur ein kostenloses Lern‑Tool für Mathe, kein Lohn‑ oder Pflicht‑Trinkgeld‑Rat und kein Ersatz für Streitfälle mit dem Betrieb.